Pflegeversicherung
Andere Angehörige müssen ganz plötzlich eine Pflege und sich von heute auf morgen in einer neuen Lebenssituation zurechtfinden. Schnell ist dann der Moment erreicht, in dem das Fachwissen nicht mehr ausreicht.
Diese Seite möchte Ihnen einen Überblick bieten über die Möglichkeiten der ambulanten Versorgung. Ab dem 01.01.2018 tritt die dritte und vorerst letzte Stufe des Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird ganz neu definiert. Es findet ein Paradigmenwechsel statt, der den Menschen in seiner
- Mobilität
(z.B. Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen etc.) - Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
(z.B. z.B. örtliche und zeitliche Orientierung etc.) - Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen
(z.B. nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten) - Selbstversorgung
(z.B. Körperpflege, Ernährung etc. -> hierunter wurde bisher die "Grundpflege" verstanden) - Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
(z.B. Medikation, Wundversorgung, Arztbesuche, Therapieeinhaltung) - Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
(z.B. Gestaltung des Tagesablaufs)
Grundsätzlich begrüßen wir die Reform und können nun, nach fast einem Jahr des neuen Zeitalters der Pflegegrade, bereits ein positiven Rückblick auf der Veränderungen werfen.
Es stehen den Pflegebedürftigen weit mehr Leistungen zur Verfügung und das Leben im eigenen Heim wird gestärkt. Allerdings ist die Antragsstellung, und das schiere Unwissen über verschiedenen Möglichkeiten verwirrend.
Die folgenden Seiten sollen dem Neuling in der Pflege helfen, die verschiedenen Begriffe ein zu ordnen und Möglichkeiten der Pflegegestaltung zu erkennen und nutzen zu können