Die Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine persönliche Willenserklärung für den Fall einer medizinisch lebensbedrohlichen Situation, in der man nicht mehr in der Lage sein sollte, seinen freien Willen über die Behandlung zu äußern. Aus diesem Grunde nennt man dieses Dokument auch Patiententestament. Die Angst, als Pflegefall hilflos einer ungewollten Behandlung ausgesetzt zu sein, ist groß. Man stelle sich einen komatösen, beatmeten und zwangsernährten Patienten vor, der unter Umständen noch viele Jahre in diesem Zustand leben könnte.


In der gesetzlichen Regelung zur Patientenverfügung wird die Patientenverfügung definiert als die schriftliche Festlegung eines einwilligungsfähigen Volljährigen für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit. Inhalt ist die Zustimmung oder Untersagung bezüglich bestimmter, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehender Untersuchungen seines Gesundheitszustandes. Auch Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe werden hier erfasst.

Einige wichtige Punkte

  • Im Internet finden sich einige kostenfreie oder gebührenpflichtige Vordrucke. Günstiger und individueller ist jedoch eine Verfügung handschriftlich zu verfassen. Tipp: Nehmen Sie sich einige Formulare als Muster zur Hand.
  • Beziehen Sie sich auf konkrete Szenarien. Sie wissen über Ihren Gesundheitszustand am besten Bescheid. Beschreiben Sie, was Sie in welchem Fall keinesfalls wünschen.
  • Wie die konkrete Situation, in der die Patientenverfügung zum Einsatz kommt, letztendlich aussehen wird, weiß niemand genau. Deshalb ist es sinnvoll, jemanden zu bestimmen, der im Ernstfall Ihre Interessen wahrnimmt.
  • Hierzu eignet sich eine Vorsorgevollmacht. Sie sollte mit der Patientenverfügung kombiniert sein. Ein Mensch Ihres Vertrauens wird sich dann um ungeklärte Fragen in Ihrem Sinne kümmern. Sprechen Sie mit dieser Person und lassen Sie diese dann auch unterschreiben.
  • Sie können in der Patientenverfügung bestimmen, was Sie alles nicht wollen (Beatmung, Dialyse, Transfusionen, Transplantationen von Organen etc.), sollten aber von voreiligen Verzichtserklärungen absehen.
  • Sie können auch bestimmen, was Sie alles wollen (Schmerztherapie, Palliative Pflege, Seelsorge, Organtransplantation etc.) Natürlich können Sie nichts durch Ihre Patientenverfügung erwirken, was ungesetzlich ist.
  • Prüfen Sie Ihre Verfügung regelmäßig, mindestens alle 3 Jahre, auf ihre Aktualität.
  • Die Patientenverfügung muss nicht bei einem Anwalt oder Notar hinterlegt werden, sollte aber sicher und zugänglich für den Notfall aufbewahrt werden. Sie können eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung auch beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.
  • Informieren Sie Ihren Hausarzt über das Dokument. Sinnvoll ist, ihm eine Kopie auszuhändigen.


Eine ausführliche Broschüre geben die Malteser dem Ratsuchenden mit auf den Weg.