Geld und Sachleistungen

Die Pflegeversicherung ist dafür geschaffen, hilfebedürftigen Menschen und ihren Familien zu helfen, möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in ihrem Zuhause zu führen.

Pflegebedürftigkeit hat viele Gesichter. Wir schildern diese anhand von drei Beispielen:

Situation 1

Ein Mensch ist pflegebedürftig und die Pflege kann nicht von Angehörigen, Freunden oder anderen nahestehenden Personen erbracht werden.
Der Pflegebedürftige ist darauf angewiesen, die Hilfen von einem Pflegedienst zu beziehen. Diese Leistung wird in der Pflegeversicherung Sachleistung genannt.

Situation 2

Ein Mensch ist pflegebedürftig und wird von seinen Angehörigen und/oder anderen nahestehenden Personen ehrenamtlich gepflegt.
Um die angebotenen Hilfen nutzen zu können und auf das soziale Netzwerk zurück greifen zu können, unterstützt die Pflegeversicherung den Hilfebedürftigen mit Geld, dem sogenannten Pflegegeld.
Das Pflegegeld kann dazu verwendet werden, der Familie und Freunden Kosten zu ersetzen die durch Hilfeleistungen entstehen.

Situation 3

Ein Mensch ist pflegebedürftig. Die Familie kann einen Teil der Hilfen selbst leisten, für den Rest der Versorgung benötigt Sie die Unterstützung durch einen professionellen Pflegedienst.
Es liegt also eine Kombination aus ehrenamtlicher Tätigkeit und Unterstützung und professioneller Dienstleistung vor. Entsprechend wird eine "Kombi-Leistung" von Pflegegeld und Sachleistung gewährt.


Die aktuelle Preisliste der SGB XI Leistungen finden Sie hier