Der medizinische Dienst der Krankenkasse

Der MDK, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg - ist der organisatorisch selbständige und fachlich unabhängige sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Der MDK arbeitet im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen und Pflegekassen. Beratungs- und Begutachtungsaufgaben werden nach Maßgabe von Richtlinien des Spitzenverbandes der Krankenkassen erstellt.

Grundsätlich berät er die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in allgemeinen medizinischen Fragen. Der MDK soll als sozialmedizinisches Beratungsorgan der Kranken- und Pflegekassen medizinischen Sachverstand in das System einbringen und gleichzeitig sicherstellen, dass alle Versicherten der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen bei bestimmten Leistungsfällen medizinisch neutral und nach gleichen Kriterien beurteilt werden.

Der MDK hat die dauerhafte Kernaufgabe, die medizinischen und pflegerischen Fragestellungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sowie deren Landesorganisationen sozialmedizinisch zu beantworten, damit von diesen eine leistungsrechtliche Entscheidung getroffen werden kann. Die Kranken- und Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, den MDK bei wichtigen Leistungsentscheidungen mit Begutachtungen zu beauftragen.

Text: Auszug aus Wikipedia